Auf dieser Internetseite werden Ihnen zukünftig DDR-Gesetze zur Einsicht zum Abruf sowie auch zur Recherche zur Verfügung gestellt. In einem ersten Schritt sollen hier die in der DDR im Zeitraum 7.10.1949 bis zum 2.10.1990 erlassenen und im Gesetzblatt der DDR Teil I, Teil II und Teil III veröffentlichten Rechtsvorschriften bereitgestellt werden. Das DDR-Recht ist Bestandteil des Deutschen Rechts. Nach den Regelungen des "Einigungsvertrages" galten DDR-Rechtsvorschriften auch über den 2.10.1990 mit den entsprechenden Maßgaben weiter.

Wir weisen darauf hin, dass sich diese Internetseite noch im Aufbau befindet. Wir werden jedoch während der Aufbauphase auf Nachfrage DDR-Rechtsvorschriften als Reproduktion der jeweils im Gesetzblatt der DDR veröffentlichten Fassung - soweit diese bereits vorhanden sind - zur Verfügung stellen.

Für Anfragen wenden Sie sich bitte an: mail@ddr-gesetze.de.